Branchen-News Beschwerden abgeschmettert: Sozialkassen-Gesetz bleibt wirksam

Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden gegen das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) nicht angenommen. Damit bleibt das für die Branche wichtige Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - so wie es ist - erhalten. Die drei Tarifvertragsparteien des Baugewerbes begrüßen die Entscheidung.

"Die Entscheidung trägt zum Erhalt der für die Branche wichtigen Sozialkassensysteme der Bauwirtschaft, welche das Urlaubsverfahren, die zusätzliche Altersversorgung sowie die Finanzierung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft unter dem Dach von SOKA-BAU vereinen, bei", erklärt der Hauptverband der Bauindustrie in einer Pressemitteilung, die auch von der IG Bauen Agrar Umwelt und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes herausgegeben wurde.

Die den Sozialkassensystemen zugrunde liegenden tariflichen Regelungen werden regelmäßig durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt und gelten damit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen. Nachdem das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlicherklärungen für die Jahre 2016 und 2017 für unwirksam erklärt hatte, erließ der Gesetzgeber das SokaSiG. Dieses Gesetz ordnete die Geltung der Tarifverträge seit 2006 verbindlich an. Die Betreiber der Verfassungsbeschwerden sahen darin eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung. 

Mit dieser Entscheidung ist der Streit um die Wirksamkeit des SokaSiG zugunsten der bewährten Sozialkassensysteme der Bauwirtschaft beendet. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen unterliegen damit den Sozialkassensystemen. Damit werden letztlich Wettbewerbsverzerrungen verhindert und fairere Arbeitsbedingungen geschaffen, so die Tarifvertragsparteien.

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